
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trainer Company
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Trainer Company (im folgenden Veranstalter genannt) und den Auftragnehmern. Die Gesellschaft führt Trainings, Coaching und Beratung gemäß diesen AGB durch. Die AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle weiteren Aufträge eines Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden, die in einzelnen Bestimmungen von diesen Bedingungen abweichen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Gesellschaft ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen von Leistungen und Lieferungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht die stillschweigende Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. Der Veranstalter bietet Coaching, offene Workshops, Firmenseminare und Outdoortraining an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Teilnehmer informiert sich über die Website oder persönlich über ein zu seinem aktuellen Bedarf passenden Workshopthema oder Coach des Veranstalters. Im Gespräch kann ihm auch ein passende Veranstaltung oder ein Coaching- Spezialist empfohlen werden. Darauf folgt eine Anmeldung zu einem Workshop oder ein Kennenlern- und Probetermin mit dem Coach.
2.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt bei Workshops durch die Zusendung der Anmeldebestätigung an den Teilnehmer und Eingang der 50%igen Anmeldegebühr beim Veranstalter zustande. Beim Coaching wird ein Vertrag - vor dem Kennenlerntermin - zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter geschlossen (Coachingvertrag). Bei Beratungen oder Firmenseminaren kommt ein Vertrag durch die Annahme des Angebots des Veranstalters durch den Teilnehmer zustande. Der Vertrag bedarf der Textform. Im Falle einer mündlichen Absprache zwischen Teilnehmer und Veranstalter bedarf es für das Zustandekommen eines Vertrages dem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Insoweit gilt Ziffer III. 1.2.
2.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
2.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die in der jeweiligen Anmeldung geregelt ist, für gegenstandslos erklärt werden.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet zum jeweils individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4. Leistungsgegenstand und -umfang
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
4.2 Der Veranstalter und der Teilnehmer haben jeweils das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. Coachingstunden aus wichtigen Gründen – wie z. B. Erkrankung des Coachs oder höhere Gewalt – abzusagen. In diesem Falle werden nur die geleisteten Coachingstunden berechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle in den Angeboten und Rechnungen angegebene Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang beim Veranstalter an. Es wird kein Skonto gewährt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung auszusetzen.
5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen - soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind - aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte werden eingeräumt, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnahme an einem Seminar/Workshop/Trainings bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Die Trainings und Seminare setzen normale Belastbarkeit voraus. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer kann jederzeit selbst entscheiden, ob er an einer Übung oder Methoden teilnimmt.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, steht ihm eine Minderungsrecht der Vergütung nicht zu.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet für Mängel in der Beratungsleistung nur, wenn er diese zu vertreten hat. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
7.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Gesellschaft in demselben Umfang.
8. Datenschutz/Verschwiegenheit
8.1 Teilnehmer und Veranstalter verpflichten sich, über alle in Zusammenhang mit einer Leistung oder Lieferung erworbenen Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten der Vertragspartner, strenges Stillschweigen zu bewahren, sofern die Informationen nicht offensichtlich sind. Dies gilt auch nach Beendigung des zugrunde liegenden Vertrages.
8.2 Die mit der Anmeldung eingehenden Daten des Teilnehmers wie z.B. der Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Trainingsabwicklung und - abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert. Sie werden für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben.
8.3 Mit der EDV-Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten gemäß Ziffer 1. 8.2 ausschließlich zu internen Zwecken gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes erklärt sich der Teilnehmer einverstanden.
8.4 Soweit den Vertragspartnern im Zusammenhang mit dem Vertrag Daten bekannt werden, die nach dem Datenschutzgesetz der Geheimhaltung unterliegen, sind die dort geregelten Vorschriften zu beachten. Ein darüber hinaus gehendes Schutzbedürfnis ist in den entsprechenden Einzelverträgen zu regeln. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet.
8.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Angebote der Gesellschaft weder in Teilen noch als Ganzes an Dritte dem Inhalte nach weiterzugeben.
9. Urheberrechte
9.1 Der Veranstalter überträgt dem Teilnehmer die Verwendungsrechte an den im Rahmen der Erfüllung einer Vertragspflicht angefertigten Unterlagen, Programmen und Plänen für den vertraglich festgelegten Gebrauch. Die Verkörperungen der Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber übergeben. Die Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Trainer Company gestattet.
9.2 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an geistigen Schöpfungen im Zusammenhang eines Werk- oder Dienstvertrages verbleiben bei der Trainer Company.
9.3 Die Verwendung von Markennamen, Typenbezeichnungen und sonstiger Namen in Unterlagen der Gesellschaft begründet nicht die Annahme einer freien Verwendbarkeit.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine der einzelnen Bedingung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Besonderen Regelungen für offenen Workshops/Seminare“ und „Besondere Regelungen für Firmen- oder Inhouseseminare und Unternehmensberatungen“ unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt sein. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht und die den übrigen Vertragsvereinbarungen nicht zuwider läuft.
II. Besondere Regelungen für offene Workshops/Seminare
1. Geltungsbereich
Die „Besonderen Regelungen für offene Workshops/Seminare“ gelten neben den „Allgemeinen Regelungen“.
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldefrist für das 3tägige Kompeteztraining endet 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Die Anmeldung für ½ tägige offene Workshops endet 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
2.2 Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die Rechnung und Informationen zur Anfahrt und Buchung der Unterkunft. Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer 50% des Rechnungsbetrages zu zahlen. Hierfür gilt Ziffer I. 5.3. Der restliche Rechnungsbetrag ist 14 Tage vor Seminarbeginn fällig.
3. Rabatt
Bei den angebotenen Rabattmöglichkeiten kann pro Veranstaltung nur eine Form gewählt werden. Eine Kombination aus mehreren Rabatten ist nicht möglich.
3.1 Frühbucherrabatt
Der Veranstalter gewährt dem Teilnehmer bei einer Anmeldung für offene Workshops bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einen Rabatt in Höhe von 10 %.
3.2 Empfehlungsprämie
Der Veranstalter gewährt dem Teilnehmer einen Preisnachlass in Höhe von 100 €, wenn sich aufgrund seiner Empfehlung eine Person zu einem Seminar/Workshop anmeldet.
Diese Prämie kann sofort oder innerhalb von 12 Monaten für ein frei gewähltes Thema eingelöst werden. Auch die Person, die sich neu anmeldet, profitiert von der Empfehlung und erhält ebenfalls einen Preisnachlass in Höhe von 100 €.
4. Stornierungsbedingungen
4.1 Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach werden 50% der Gebühr fällig, falls kein Ersatzteilnehmer nachrückt. Die Stornierung bedarf der Textform.
4.2 Bei Absagen am Tage des Seminarbeginns oder im Falle des Nichterscheinens des Teilnehmers behält der Veranstalter den gesamten Rechnungsbeitrag ein. Bei nachgewiesener, ärztlich attestierter Teilnahmeunfähigkeit ist eine kostenlose Stornierung auch kurzfristig möglich. Betriebliche Gründe reichen für ein kostenloses Storno nicht aus.
4.3 Die Seminare können vom Veranstalter abgesagt werden, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Insoweit gilt Ziffer I. 2.5. Alle Zahlungen werden sodann unverzüglich zurücküberwiesen.
4.4 Für die Teilnahme an den Workshops/Seminaren erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.
5. Teilnehmerunterlagen
Teilnehmerunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Trainer Company weder im Original noch als Kopie vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle Rechte bleiben der Trainer Company vorbehalten. Es gilt Ziffer I. 9.
6. Übernachtungskosten
Entstehende Übernachtungskosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen. Eine Ausnahme ist der offene Workshop „Toolbox – Softskill für Führungskräfte“. Hier sind die Kosten für 2 Übernachtungen im Seminarpreis enthalten. Die Trainer Company übernimmt hier die Organisation, Buchung und Bezahlung.
III. Besondere Regelungen für Firmen- oder Inhouseseminare und Unternehmensberatungen
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Die „Besonderen Regelungen für Firme- oder Inhouseseminare und Unternehmensberatungen“ gelten neben den „Allgemeinen Regelungen“.
1.2 Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Textform. Mündliche Abreden gelten nur, wenn die Trainer Company sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
1.3 Die Leistungen der Trainer Company erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Unternehmens, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Teilnehmers und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten ebenfalls für zukünftige Verträge.
2. Leistungen der Gesellschaft
Die Trainer Company erbringt ihre Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes des Unternehmens in den jeweiligen Verträgen festgelegt und vereinbart.
3. Honorare und Kosten
3.1 Honorare und Kosten für die Leistungen der Trainer Company werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber übermittelt.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für die vereinbarten Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Rechte
4.1 Der Teilnehmer erkennt das Urheberrecht des Unternehmens an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
4.2 Der Teilnehmer sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Teilnehmer wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten. Die Trainer Company ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
5. Rücktritt
5.1 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Trainer/Coaches der Trainer Company wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von der Gesellschaft nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Trainer Company berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.
5.2 Sagt der Teilnehmer den Termin ab, so gilt Folgendes:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Geht die Abmeldung mindestens 28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnet die Trainer Company dem Teilnehmer keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin berechnet das Unternehmen dem Teilnehmer eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Erfolgt die Absage/Kündigung zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin, so werden dem Teilnehmer 75% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen berechnet. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an.
5.3 In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung wird die Trainer Company lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Honorars (ohne Aufwendungen) berechnen, sollte es der Trainer Company gelingen, den Termin anderweitig zu besetzen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass der dem Unternehmen entstandene finanzielle Ausfall geringer ist als die vorbezeichneten Pauschalen.
Stand: Januar 2022